Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Fortbildung des Bundesverbandes Produktionsschulen e.V.
Ihre Anmeldung
Ihre verbindliche Anmeldung zur Fortbildung des Bundesverbandes Produktionsschulen e.V. erfolgt mit der Zusendung des ausgefüllten Online-Anmeldeformulars.
Weitere Hinweise zur Anmeldung:
- Für jede:n Teilnehmer:in ist eine gesonderte Anmeldung notwendig.
- Wir bitten um frühzeitige Anmeldung, jedoch spätestens am Ende der in der Ausschreibung genannten Frist.
- Nach Abschluss der Anmeldung erhalten Sie umgehend eine automatisch generierte Anmeldebestätigung an Ihre Mailadresse.
- Mit Beginn der Fortbildung erhalten Sie bzw. Ihre Bildungseinrichtung eine Rechnung des Bundesverbandes Produktionsschulen e.V. über den Teilnahmebetrag.
Kosten
Der Teilnahmebetrag für die Fortbildung schließt sämtliche Seminarmaterialien mit ein. Bei Veranstaltungen in Präsenz ist auch die Tagungsverpflegung enthalten, nicht jedoch ggfs. anfallende Fahrt- und Übernachtungskosten.
Abbruch
Ein Abbruch der Fortbildung oder eine Nichtteilnahme durch eine:n Teilnehmer:in berechtigt nicht zur kompletten oder teilweisen Rückforderung des Teilnahmebetrages.
Rücktritt
Ein Rücktritt der/des Teilnehmenden ist bis 2 Wochen vor Fortbildungsbeginn entgeltfrei möglich.
Bei einer nicht ausreichenden Anzahl von Anmeldungen oder nicht durch den Veranstalter zu verantwortenden Umständen (höhere Gewalt) oder wegen unvorhersehbarer Ereignisse, hat der Bundesverband Produktionsschulen e.V. das Recht, die Fortbildung abzusagen bzw. zu verschieben.
Bei Nichtzustandekommen der Fortbildung ist er verpflichtet, bereits gezahlte Teilnahmeentgelte zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche an den Bundesverband Produktionsschulen e.V. sind ausgeschlossen.
Abschluss
Die Teilnehmenden erhalten nach dem Abschluss der Fortbildung eine Teilnahmebestätigung.
Haftung
Der Bundesverband Produktionsschulen e.V. haftet nicht für Schäden, die den Teilnehmenden im Rahmen der Fortbildung entstehen, es sei denn, dass diese auf vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten von Erfüllungsgehilfen beruhen.
Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bedingungen der Geschäftsbedingungen unwirksam, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen zur Folge.
Sonstiges
Änderungen jeglicher Art bedürfen der Schriftform. Die Teilnahme an der Fortbildung erfolgt in eigener Verantwortung. Die Referent:innen sind für die inhaltliche und organisatorische Gestaltung der Fortbildung verantwortlich.