Beitragsordnung

Die Satzung des Bundesverbandes Produktionsschulen e.V. bestimmt in § 5, dass die Mitgliederversammlung die Mitgliedsbeiträge festzusetzen hat.

Mitgliedsbeiträge

1. Die Mitglieder entrichten ihren Mitgliedsbeitrag für das erste Mitgliedsjahr innerhalb von 4 Wochen.

2. Von den Mitgliedern werden folgende Jahresbeiträge erhoben:

a) von natürlichen Personen 75,00 €

ab 1.1.2015 100,00 €

b) von juristischen Personen 300,00 €

ab 1.1.2015 400,00

3. Die Beiträge sind von jedem Mitglied bis zum 31. März des laufenden Jahres einzuzahlen.

4. Die Beitragsordnung gilt für eine unbestimmte Zeit.

Die Mitgliederversammlung hat am 26.9.2014 eine neue Beitragsordnung zum 1.1.2015 beschlossen

Eine Beitrittserklärung können Sie online tätigen oder als PDF-Datei downloaden, ausdrucken und unterschrieben an folgende Adresse senden:

Bundesverband Produktionsschulen e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Andrea Fasterding
Wunstorfer Straße 130
30453 Hannover

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