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Talentstipendium
Zu Lebzeiten hatte Arnulf Bojanowski (Impulsgeber und wichtiger Wegbegleiter der Produktionsschulbewegung) die Idee eines Talentstipendiums. Junge Talente aus Produktionsschulen sollten für besondere Leistungen gefördert werden. Diesen Wunsch hat Bernd Reschke (langjähriger Vorstand des Bundesverbandes) bis zu seinem Tod ebenfalls unterstützt. Zur Bestattung wünschten sich beide anstelle von Blumen, eine Spende für das Talentstipendium.
Beide haben sich leidenschaftlich für die Idee und die Umsetzung des Produktionsschulkonzepts in Deutschland eingesetzt. Dabei lag ihr Fokus immer auf die Förderung der jungen MitarbeiterInnen.
Als erstes (und zweites) Projekt wurde/wird der bundesweite Upcycling Wettbewerb „Ich war…, Ich wurde …, Ich werde …“ durchgeführt.
Wir würden gerne das Talentstipendium als ein regelmäßiges Gedenken zum Wirken von Arnulf Bojanowski und Bernd Reschke organisieren und weiterführen. Bitte unterstützen sie dieses Anliegen weiter mit einer Spende an den Bundesverband Produktionsschulen e.V. Stichwort „Talentstipendium“.
Spendenkonto:
Sparda-Bank Hannover
IBAN DE27 2509 0500 0001 9238 20
BIC GENODEF1S09
Haben Sie Fragen zum Thema Spenden? Suchen Sie ein passendes Projekt für Ihr Engagement? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.
m.mertens@bv-produktionsschulen.de
0561-25954
oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
Bundesverband Produktionsschulen e.V.
Bundesgeschäftsstelle
info@bv-produktionsschulen.de
Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Der Bundesverband ist mit Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hannover-Nord vom 25.07.2008, Steuer-Nr. 25/206/49512, als gemeinnützigen Zwecken (Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe) dienend anerkannt.
Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung immer das Stichwort an, wofür Sie spenden. Bitte notieren Sie auch Ihren Namen, Straße, Hausnummer und Postleitzahl auf dem Überweisungsformular. Dann findet Ihre Spendenbestätigung ganz schnell den Weg zu Ihnen.
Unser Expertentipp: Das Spenden wird leichter
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden wird deutlich verbessert
Rückwirkend zum 1. Januar 2011 ist das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ in Kraft getreten. Die Eckpunkte der neuen Gesetzesregelungen sehen unter anderem vor:
• Die Höchstgrenze für den Spendenabzug erhöht sich auf einheitlich 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Bisher waren lediglich 5 Prozent für gemeinnützige bzw. 10 Prozent für mildtätige Zwecke steuerlich abzugsfähig.
• Der Sonderausgabenabzugsbetrag für Zuwendungen in das Grundstockvermögen von gemeinnützigen Stiftungen erhöht sich von 307.000 Euro auf 1 Million Euro und gilt nun auch für Zustiftungen nach dem ersten Gründungsjahr. Die Zuwendungen können auf 10 Jahre verteilt werden.
• Wenn Unternehmen spenden oder Stiftungen gründen, können sie in Zukunft vier Promille (statt vorher zwei Promille) der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
• Die vereinfachte Spendenbescheinigung gilt für Beträge bis 200 Euro.